Lexikon

Stammaktie

Die Stammaktie ist die üblichste Aktienart in Deutschland und verbrieft dem Inhaber alle gesetzlich garantierten Aktionärsrechte. Dazu zählen die Teilnahme an der Hauptversammlung und damit verbundene Stimmrechte, der Anspruch auf Gewinnausschüttung, das Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös. Eine weitere Aktienart ist die Vorzugsaktie.