Lexikon

Steueramnestie

Um den Rückfluss von Kapital aus Steueroasen anzuregen, brauchen Steuersünder keine Bestrafung zu befürchten, wenn sie in einer strafbefreienden Erklärung ihr Schwarzgeldvermögen offenbaren. Erfolgt die Erklärung in 2004, sind einmalig 25 Prozent des zurückgeführten Betrages an den Fiskus innerhalb von 10 Tagen abzuliefern. Dieser Prozentsatz erhöht sich ab 1. Januar 2005 auf 35%. Die Frist zur Abgabe der strafbefreienden Erklärung nach dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" endet am 31. März 2005. Neben der pauschalen Steuerzahlung fällt keine weitere Zahlung (z.B. Kirchensteuer oder ähnliches) an. Die privaten Anleger können ihr bisher im Ausland angelegtes Schwarzgeld auch dort belassen. Es ist für die Steueramnestie nicht notwendig, dass die Gelder auch nach Deutschland transferiert werden.