Lexikon

Subsidiarität

In der Finanzwissenschaft bezeichnet Subsidiarität die Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Privaten und Staat. Demnach soll die Verantwortung für eine Aufgabe immer der jeweils kleinsten geeigneten Einheit übertragen werden. Dies können Individuen, private Haushalte oder öffentliche Körperschaften (Gemeinden, Verbände usw.) sein.