Lexikon

Tafelgeschäft

Tafelgeschäfte oder Schaltergeschäfte sind Wertpapiergeschäfte, die an einem Bankschalter gegen Barzahlung abgewickelt werden. Die Kunden sind für die Verwahrung der so erworbenen Wertpapierurkunden sowie die Einlösung der beigefügten Zins- und Dividendenkupons selbst verantwortlich. Die Erteilung eines Freistellungsauftrages ist bei Tafelgeschäften nicht möglich. Daher wird auf Kapitaleinkünfte von Tafelpapieren vorab ein der Einkommenssteuer anzurechnender Steuersatz belastet.