Lexikon

Teilwertabschreibung

Eine steuerlich zulässige Abschreibung auf einen Wert, der unterhalb der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt. Diese Abschreibung ist bei allen, auch nicht abnutzbaren bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern möglich.