Lexikon

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist in § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) geregelt. Hiermit wird das normale Gehalt bezeichnet, dass dem Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs weiter gezahlt wird. Nach § 11 BUrlG müssen Sachleistungen, die Bestandteil des normalen Gehalts sind, angemessen in bar abgegolten werden, wenn sie für die Dauer des Urlaubs nicht gewährt werden können.

Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es im Gegensatz zum Urlaubsentgelt nicht.