Lexikon

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzuwendung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer. Es wird zusätzlich zum eigentlichen Gehalt gezahlt. Da diese Sonderzahlung im Sommer - zur Urlaubszeit - gezahlt wird, spricht man von Urlaubsgeld.

Das Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt nach § 11 Bundesurlaubsgesetz. Damit ist das normale Gehalt gemeint, das für die Zeit des Urlaubs weitergezahlt wird.

Das Urlaubsgeld wird überwiegend aufgrund einer tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung gezahlt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Wenn kein vertraglicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, so kann sich ein Anspruch aus dem Umstand ergeben, dass der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum Urlaubsgeld zahlt, ohne deutlich zu machen, dass die Leistung nur einmalig gewährt wird.