Das Verbraucherkreditgesetz regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Krediten an Privatpersonen. Das Gesetz soll den Verbraucher vor unseriösen Kreditbedingungen schützen und regelt somit unter anderem die vorgeschriebenen Mindestinhalte, die in einem Kreditvertrag enthalten sein müssen. (Aktueller Gesetzestext)
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