Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Mir ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten besteuert.. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.
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