Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt bis zu welchem Einkommen für Arbeitnehmer die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Wer mehr verdient als den in der Versicherungspflichtgrenze festgelegten Betrag, darf nach einer Wartezeit die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Die Versicherungspflichtgrenze heißt offiziell Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE). Sie zählt zu den Sozialversicherungsrechnungsgrößen, die jedes Jahr neu festgelegt werden.
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