Lexikon

Verwaltungsgebühr

Die Management- oder Verwaltungsgebühr dient der Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten der Gesellschaft und der Bezahlung des Fondmanagers. Der Anleger erhält darüber keine separate Rechnung. Die Gebühr liegt in etwa zwischen 0,2 und 3,0 Prozent des verwalteten Vermögens und wird monatlich oder quartalsweise vom Management dem Fondsvermögen entnommen.