Lexikon

Vorkostenpauschale

Gem. § 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Steuerpflichtige eine Pauschale von 1.790 EUR im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung wie Sonderausgaben abziehen, wenn er für die Wohnung im Jahr der Herstellung oder Anschaffung oder in einem der zwei folgenden Jahre eine Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nimmt.