Lexikon

Vorzeitige Rückzahlung

Zahlt einE KreditnehmerIn einen Kredit vorzeitig vollständig zurück, spricht man auch von einer vorzeitigen Kredittilgung. Diese ist gesetzlich in §14 Verbraucherkreditgesetz geregelt. Eine vorzeitige Tilgung bietet die Möglichkeit, einen Ratenkredit nicht erst mit dem Ablauf der letzten Rate zurück zu bezahlen, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung müssen die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten der/m KreditnehmerIn anteilsmäßig zurückbezahlt werden bzw. kostenmindernd angerechnet werden. Allerdings kann der Kreditgeber die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten für die ersten neun Monate der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit auch dann verlangen, wenn der/die VerbraucherIn die Verbindlichkeiten vor Ablauf dieses Zeitraums erfüllt.