Lexikon

Vorzugsaktie

Im Gegensatz zur Stammaktie bietet die Vorzugsaktie dem Inhaber kein Stimmrecht. Dafür erhalten sie spezifische Vorrechte in bezug auf die Dividendenzahlung und/oder den Anteil am Liquidationserlös. Häufige Abkürzungen sind "V", "VA" oder "VZ".