Lexikon

Weiterbildung

Als Weiterbildung gilt die Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. die Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse. Voraussetzung für die Anerkenntnis einer Maßnahme als Weiterbildung ist, dass der erlernte Beruf zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird. Solche Aufwendungen sind als Sonderausgaben bis zu 920 Euro im Jahr steuerlich abziehbar. Bei einer auswärtigen Unterbringung erhöht sich der Betrag auf 1.227 Euro.