Lexikon

Wohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Verheiratetet Steuerpflichtige haben ihren Wohnsitz regelmäßig in der Familienwohnung.