Lexikon

Zeichnung

Zeichnung ist die schriftliche Verpflichtung einer Person zur Abnahme einer Neuemissionen zum Emisssionspreis. Formell erfolgt sie auf dem Zeichnungsschein, der Angaben zum Abnehmer und über den Lieferungszeitpunkt sowie die Anzahl der gezeichneten Wertpapiere enthält.