Lexikon

Zinsabschlag

Der Zinsabschlag ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 43 - § 45 b EStG). Er wird direkt von den Banken vom Kapitalertrag abgezogen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Als Gemeinschaftsteuer steht er Bund und Ländern jeweils zu 44 v.H., den Gemeinden zu 12 v.H. zu. Der Zinsabschlag wurde 1993 eingeführt und wird seitdem gesondert von den übrigen nicht veranlagten Steuern vom Ertrag nachgewiesen.