Lexikon

Zusammenlegung

Mehrere Bausparverträge mit gleicher Tarifvariante können zu einem Bausparvertrag zusammengelegt werden, damit z.B. die bisher verteilten Bausparsummen für einen Immobilienerwerb zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Die Bewertungszahl für den zusammengelegten Bausparvertrag errechnet sich aus dem mit den Bausparsummen gewichteten Mittel der Bewertungszahlen der Einzelverträge.