Lexikon

Zusammenveranlagung

Bei der Zusammenveranlagung werden die von den Ehegatten erzielten Einkünfte zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten grundsätzlich gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt.
Die Einkommensteuer wird nach dem Splitting-Verfahren ermittelt.