Lexikon

Zuteilung

Damit ein Bausparvertrag aus der Zuteilungsmasse zugeteilt werden kann, muss am Bewertungsstichtag der Bausparvertrag die Mindestansparsumme und die Mindestbewertungszahl erreicht haben. Will der Bausparer dann über das Bauspardarlehen verfügen, wird er von seiner Bausparkasse schriftlich befragt, ob er die Zuteilung annehmen möchte oder nicht. Als Bausparer haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten: 1. Sie nehmen die Zuteilung an, lassen sich Ihr Guthaben auszahlen und beantragen das Bauspardarlehen. 2. Sie beantragen, dass die Zuteilung Ihres Bauspardarlehens um 12 Monate verschoben wird. 3. Sie nehmen das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch. 4. Sie verzichten auf die Zuteilung und lassen sich Ihr Guthaben mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und der Rückerstattung der Abschlussgebühr ausbezahlen. 5. Sie verzichten auf die Zuteilung, Erhöhen die Bausparsumme Ihres Bausparvertrages und besparen den Vertrag weiter.