Lexikon

Zuteilungsannahme

Mit der Zuteilungsannahme teilt der Bausparer der Bausparkasse mit, daß er über sein Bauspardarlehen verfügen möchte. Während in aller Regel das Bausparguthaben unverzüglich nach Zuteilungsannahme zurückgezahlt wird, kann das Bauspardarlehen erst nach Beibringung aller für eine Darlehensinanspruchnahme Beleihungsunterlagen bereitgestellt werden.