Die AO enthält die für alle Steuern geltenden gemeinsamen Regeln, das so genannte allgemeine Steuerrecht. In erster Linie wird das Besteuerungs-verfahren geregelt:
Sie soll ein möglichst unbürokratisches und rationelles Besteuerungsverfahren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der einzelnen Steuerpflichtigen zu garantieren.