Steuerlexikon

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Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen müssen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören nicht nur die Hauptkosten, sondern sämtliche mit der Anschaffung zusammenhängenden Nebenkosten. Der Anschaffungsvorgang ist erst dann beendet, wenn das Wirtschaftsgut in den Zustand versetzt ist, dass es den ihm zugedachten Zweck erfüllen kann. Deswegen sind auch nachträgliche Anschaffungskosten mit einzubeziehen.
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