Steuerlexikon

Steuerlexikon

Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen gem. R 31 Abs. 11 LStR liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über die Entgeltzahlung hinaus einen Betrag zur Verfügung stellt, der mit den normalen Bezügen nicht oder nicht sofort erreicht werden kann und zu dessen Erlangung auch sonst üblicherweise Kreditmittel in Anspruch genommen werden.
Meist sind diese Darlehen zinslos bzw. zinsverbilligt und unterliegen bestimmten Steuervorteilen.
Damit das Arbeitgeberdarlehen nicht zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn wird, muss das Darlehen mit einem Effektivzinssatz von mindestens 5,5 % (ab 2004 5,0 %) verzinst werden. Ohne Bedeutung ist dabei wie lang die Laufzeit des Darlehens ist. Wird das Darlehen zu einem niedrigeren Zinssatz überlassen, so entsteht aus dem Differenzbetrag (vereinbarte Zins ./. Mindestzins (5 %, ab 2004 5,0 %)) ein steuerpflichtiger Zinsvorteil. Zu beachten ist, dass der Zinsvorteil keiner Besteuerung unterliegt, wenn die (Rest-)schuld des Arbeitgeberdarlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraums nicht mehr als 2.600 € beträgt. Der Zinsvorteil ist generell für jedes Arbeitgeberdarlehen getrennt zu ermitteln.
Abfärbetheorie
Abfindung
Abgabenordnung
Abnutzbare Wirtschaftsgüter
Abschreibung
Abstandzahlung
Abtretung
Abzugsteuern
Altersentlastungsbetrag
Anschaffungskosten
Ansparabschreibung
Anteilsveräußerung
Arbeitgeber
Arbeitgeberdarlehen
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerpauschbetrag
Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitskleidung
Arbeitslohn
Arbeitsmittel
Arbeitszimmer
aufgeschobene Rente
Aufmerksamkeiten
Ausbildung
Ausbildungsfreibetrag
Ausbildungskosten
Aushilfen
Außergewöhnliche Belastungen
Außerordentliche Einkünfte
BaFin
BAföG-Leistungen
Bauabzugsteuer
Baudenkmal
 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
Steuern 2012 Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.
...weiter
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter