Arbeitnehmer ist jede Person, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt ist oder war und aus diesem oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Ebenso ist auch der Rechtsnachfolger einer solchen Person als Arbeitnehmer anzusehen, insofern er Arbeitslohn aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers bezieht.
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