Außerordentliche Einkünfte sind Zuflüsse, die nicht im Rahmen der normalen jahresbezogenen
Einkünfte liegen. Es handelt sich also nicht um das monatliche Arbeitsentgelt. Gem. § 34 Abs. 2 EStG gehören zu den außerordentlichen Einkünften
Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und
Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen.
Die außerordentlichen Einkünfte unterfallen einem ermäßigten Steuersatz, der sog.
Fünftelregelung.