Steuerlexikon

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BAföG-Leistungen
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz, eine staatliche Unterstützung des Lebensunterhalts von SchülerInnen und Studierenden.
Der Name BAföG wird in zwei Bedeutungen verwendet: Für das konkrete Gesetz, aber auch für die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung. Leistungen aus dem BAföG werden zum Teil als direkter Zuschuss, zum Teil als Darlehen gewährt, welches nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden muss.
BAföG-Leistungen sind gem. § 3 EStG steuerfrei.
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