Bei Beerdigungskosten handelt es sich um Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet, es handelt sich um Verbindlichkeiten, Unter Nachlassverbindlichkeiten versteht man alle Verbindlichkeiten, die entweder zu Lebzeiten vom Erblasser begründet wurden oder auf Grund des Erbfalls entstanden sind.
Zu den Beerdigungskosten gehören Aufwendungen für die Bestattung, z.B.:
- Sarg, Blumen, Kränze
- Friedhofsgebühren, Kosten des Beerdigungsinstituts
- Anzeigen, Trauerkarten
- Grabinschrift, Grabstein, Grabstätte
Beim Erben stellen sie nur dann steuerlich absetzbare
außergewöhnliche Belastungen dar, als sie den Wert den Nachlasses übersteigen.
Ausgaben für Trauerkleidung, die
Bewirtung der Trauergäste und
Reisekosten für die Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen sowie die Überführung der Urne sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.