Steuerlexikon

Steuerlexikon

Betriebsvermögen
Das Betriebsvermögen bezeichnet einerseits den Unterschiedsbetrag zwischen Vermögenswerten und Schulden eines Betriebes. Es wird auch als Eigenkapital oder Kapital bezeichnet. Übersteigen die Schulden die Vermögenswerte, ergibt sich ein negatives Betriebsvermögen. Andererseits setzt sich das Betriebsvermögen aus allen Wirtschaftsgütern im weiteren Sinne zusammen. Unterschieden wird in notwendiges Betriebsvermögen und gewillkürtes Betriebsvermögen.
Baukostenverlust
Beerdigungskosten
Beitragsbemessungsgrenze
Belegschaftsaktien
Belegschaftsrabatt
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Besondere Veranlagung
Bestandskraft
Betreuungsfreibetrag
Betriebseinnahmen
Betriebsveräußerung
Betriebsvermögen
Bewirtung
Binnenmarkt
Buchwert
Büroausstattung
Bürobedarf
Creditreform
Damnum
Darlehen
Dauerfristverlängerung
Dauernde Lasten
Daytrading
De-Mail
Dienstreise
Dienstwagen
Direktversicherung
Disagio
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelte Haushaltsführung
Drittaufwand
Durchlaufender Posten
 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
Steuern 2012 Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.
...weiter
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter