Zum Bürobedarf zählen alle Verbrauchsmaterialien für die Bürotätigkeiten, wie z.B. Hefter, Locher, Kalender, Schreibunterlagen, Schreibmaterialien, Büroklammern, Tesafilm, etc. Sie sind Bestandteil der
Arbeitsmittel.
Aufwendungen für Bürobedarf sind steuerlich als
Werbungskosten absetzbar.