Steuerlexikon

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Darlehen
Bei einem Darlehen verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer Geld oder andere Sachen zu übergeben, die der Darlehensnehmer später in gleicher Menge und Güte zurückzugeben hat. Ein Darlehen kann entgeltlich oder unentgeltlich vereinbart werden. Das Entgelt besteht in den meisten Fällen entweder aus einer Verzinsung der Darlehenssumme oder einem Geldbetrag, der vor der Auszahlung des Geldes von der Darlehenssumme abgezogen wird (Damnum/Disagio).
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