Steuerlexikon

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Dienstwagen
Ein Dienstwagen, auch Geschäftswagen oder Firmenwagen genannt, ist ein KfZ, das dazu bestimmt ist, dem Betrieb eines Unternehmens dauerhaft zu dienen.
Wird das Fahrzeug vom Arbeitnehmer unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, müssen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises zuzüglich der Kosten der Sonderausstattung (inkl. USt) für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugerechnet werden. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt, mit einem Steuersatz von 15 Prozent pauschal abgelten.
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