Ein Dienstwagen, auch Geschäftswagen oder Firmenwagen genannt, ist ein KfZ, das dazu bestimmt ist, dem Betrieb eines Unternehmens dauerhaft zu dienen.
Wird das Fahrzeug vom
Arbeitnehmer unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, müssen dem steuerpflichtigen
Arbeitslohn 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises zuzüglich der Kosten der Sonderausstattung (inkl. USt) für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugerechnet werden. Der
Arbeitgeber kann die
Lohnsteuer, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt, mit einem Steuersatz von 15 Prozent pauschal abgelten.