Steuerlexikon

Steuerlexikon

Disagio
Die Differenz zwischen einem aufgenommenen Darlehen (Nominalbetrag) und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Mit der Vereinbarung eines Disagios kann der nominale Darlehenszins für die gesamte Darlehenslaufzeit reduziert werden. Eine Faustregel besagt, dass je 5 Prozentpunkte Disagio eine Reduzierung des Darlehenszinses um 1 Prozentpunkt nach sich ziehen. Die Inanspruchnahme eines Disagios lohnt nur wegen der steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit, da es zu den Geldbeschaffungskosten zählt.
Da die Höhe des Disagios von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, lassen sich Kreditkonditionen nur über den effektiven Jahreszins vergleichen.

Disagio ist auch der Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.

Weitere Bezeichnung: Damnum.
Das Gegenteil von Disagio nennt man Agio, beziehungsweise Aufgeld.
Baukostenverlust
Beerdigungskosten
Beitragsbemessungsgrenze
Belegschaftsaktien
Belegschaftsrabatt
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Besondere Veranlagung
Bestandskraft
Betreuungsfreibetrag
Betriebseinnahmen
Betriebsveräußerung
Betriebsvermögen
Bewirtung
Binnenmarkt
Buchwert
Büroausstattung
Bürobedarf
Creditreform
Damnum
Darlehen
Dauerfristverlängerung
Dauernde Lasten
Daytrading
De-Mail
Dienstreise
Dienstwagen
Direktversicherung
Disagio
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelte Haushaltsführung
Drittaufwand
Durchlaufender Posten
 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
Steuern 2012 Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.
...weiter
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter