Steuerlexikon

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Durchlaufender Posten
Gelder, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt sind nach der gesetzlichen Definition durchlaufende Posten. Ein durchlaufender Posten liegt beispielsweise dann vor, wenn die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten und an den Sozialversicherungsträger bzw. die von ihm mit der Einziehung beauftragte Krankenkasse abgeführt werden.
Baukostenverlust
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Durchlaufender Posten
 
 
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