Steuerlexikon

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Einkommensteuer
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen. Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z.B. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag) erhoben. Der Einkommensteuer unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen in §22 EStG genannten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus einer mit dem Ertragsanteil zu erfassenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften). 

weitere Informationen zur Einkommensteuer
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Einkommen, zu versteuerndes
Einkommensteuer
Einkünfte
Einkunftsermittlung
Einlagen in das Betriebsvermögen
Ein-Prozent-Regelung
Einsatzwechseltätigkeit
Einspruch
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ergänzungsabgabe
Ergänzungspfleger
Erhaltungsaufwand
Erhöhte Abschreibung
Erlass
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Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
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