Steuerlexikon

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Einkünfte
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen folgenden sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
7. Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

Diese Einkünfte bilden die Summe der positiven Einkünfte die nach der Vornahme von Hinzurechnungen und Kürzungen das zu versteuernde Einkommen ergeben. Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird der individuelle Einkommensteuersatz (Progressionsvorbehalt) angewandt und somit die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt.

Alle Einkünfte, die nicht unter die nachfolgenden Einkunftsarten fallen, bleiben steuerfrei. Dies sind regelmäßig Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Bei Immobilien und Kapitalgeschäften ist jedoch die sogenannte Spekulationsfrist zu beachten. Werden Immobilien zehn Jahre oder Wertpiere ein Jahr nach dem Kauf veräußert, so ist das private Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Steuerfrei bleiben aber auch Einkünfte aus Gewinnen, wie zum Beispiel Lotteriegewinne.
Ehegattensplitting
Eigenheimzulage
Einfuhrumsatzsteuer
Einheitsbewertung
Einheitswert
Einkommen
Einkommen, zu versteuerndes
Einkommensteuer
Einkünfte
Einkunftsermittlung
Einlagen in das Betriebsvermögen
Ein-Prozent-Regelung
Einsatzwechseltätigkeit
Einspruch
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ergänzungsabgabe
Ergänzungspfleger
Erhaltungsaufwand
Erhöhte Abschreibung
Erlass
Ermittlungsverfahren
Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Erziehungsgeld
Europäische Zentralbank (EZB)
Existenzminimum
Familienleistungsausgleich
Fehlgeldentschädigung
Feiertagsarbeit
 
 
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