Steuerlexikon

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Ein-Prozent-Regelung
Die Ein-Prozent-Regelung (auch Listenpreismethode) wird im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs angewendet. Die Nutzung des Kraftfahrzeugs für private Zwecke stellt eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen dar und muss mit dem Teilwert angesetzt werden. Die Ein-Prozent-Regelung ist eine pauschalierte Wertermittlung, bei der für jeden Kalendermonat ein Prozent des Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt wird. Alternativ können die auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden. (Fahrtenbuchmethode).
Ehegattensplitting
Eigenheimzulage
Einfuhrumsatzsteuer
Einheitsbewertung
Einheitswert
Einkommen
Einkommen, zu versteuerndes
Einkommensteuer
Einkünfte
Einkunftsermittlung
Einlagen in das Betriebsvermögen
Ein-Prozent-Regelung
Einsatzwechseltätigkeit
Einspruch
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ergänzungsabgabe
Ergänzungspfleger
Erhaltungsaufwand
Erhöhte Abschreibung
Erlass
Ermittlungsverfahren
Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Erziehungsgeld
Europäische Zentralbank (EZB)
Existenzminimum
Familienleistungsausgleich
Fehlgeldentschädigung
Feiertagsarbeit
 
 
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