Steuerlexikon

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Existenzminimum
Das Existenzminimum ist das mindeste, was ein Mensch an Geld, Gütern und Lebensmitteln braucht, um leben (existieren) zu können. Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. Aus dem Grundgesetz der BRD Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar) leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Pflicht ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem zu gewährleisten. Sie soll ein Leben unter dem Existenzminimum vermeiden. In der Berechnung des Sozialhilfesatzes gehen allerdings auch Produkte wie Tabak und Kaffee ein, die nicht so einfach dem Existenzminimum im strengen Sinne zugerechnet werden können.
Erreicht wird dieses Existenzminimum durch den Grundfreibetrag. Das ist der Freibetrag, für den ein Steuerpflichtiger keine Einkommensteuer zahlen muss.
Ehegattensplitting
Eigenheimzulage
Einfuhrumsatzsteuer
Einheitsbewertung
Einheitswert
Einkommen
Einkommen, zu versteuerndes
Einkommensteuer
Einkünfte
Einkunftsermittlung
Einlagen in das Betriebsvermögen
Ein-Prozent-Regelung
Einsatzwechseltätigkeit
Einspruch
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ergänzungsabgabe
Ergänzungspfleger
Erhaltungsaufwand
Erhöhte Abschreibung
Erlass
Ermittlungsverfahren
Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Erziehungsgeld
Europäische Zentralbank (EZB)
Existenzminimum
Familienleistungsausgleich
Fehlgeldentschädigung
Feiertagsarbeit
 
 
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