Steuerlexikon

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Firmenwert
Der Firmenwert ist der Betrag, den ein Käufer bei Übernahme einer Unternehmung als Ganzes unter Berücksichtigung künftiger Ertragserwartungen (Unternehmungswert, Ertragswert) über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und nach Abzug der Schulden (= Substanzwert) hinaus zu zahlen bereit ist (Unternehmungsmehrwert). Einen wirklichkeitsnahen und realistischen Wert für den Firmenwert zu ermitteln ist eine schwierige Aufgabe. Firmenwertbildende Faktoren sind z. B. gutes Management, rationelle Herstellungsverfahren bzw. Betriebsorganisation, Facharbeiterstamm, verkehrsgünstige Lage, Stammkundschaft oder gut qualifiziertes Personal. Bei all diesen Faktoren ist es jedoch schwierig eine Bewertung vorzunehmen.
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Firmenwert
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Freistellungsauftrag
fsdf
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Geldwäsche
Geldwerter Vorteil
Gelegenheitsgeschenk
Gemeiner Wert
Gemeinnützigkeit
Geringfügige Beschäftigung
Geringwertige Wirtschaftsgüter
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Geschäftswert
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Gewerbebetrieb
Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
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Gewillkürtes Betriebsvermögen
 
 
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