Steuerlexikon

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Gemeinnützigkeit
Von Gemeinnützigkeit spricht man bei Unternehmen oder anderen Organisationen, die nicht das Ziel haben, Gewinne zu machen, sondern der Allgemeinheit nützlich zu sein. Gemeinnützigkeit wird umgangssprachlich synonym für Steuerbegünstigung verwendet. Diese umfasst „Gemeinnützige Zwecke“ (§ 52 AO), „Mildtätige Zwecke“ (§ 53 AO) und „Kirchliche Zwecke“ (§ 54 AO). Die Steuerbegünstigung beinhaltet nicht nur Vorteile, sondern auch zusätzliche Nachweispflichten und steuerliche Risiken.
Festsetzungsfrist
Festsetzungsverfahren
Festsetzungsverjährung
Feuerschutzsteuer
Finanzierungskosten
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Firmenwert
Folgeobjekt
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Freiberufler
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Freier Mitarbeiter
Freistellungsauftrag
fsdf
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Geldwerter Vorteil
Gelegenheitsgeschenk
Gemeiner Wert
Gemeinnützigkeit
Geringfügige Beschäftigung
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftswert
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Gewerbebetrieb
Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer
Gewillkürtes Betriebsvermögen
 
 
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