Steuerlexikon

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Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer
Soweit die Einkommensteuer anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, wird bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG die Einkommensteuer um das 1,8fache des für das Unternehmen festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags ermäßigt. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer beträgt die Ermäßigung das 1,8fache des jeweils für den Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.
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