Steuerlexikon

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Halbeinkünfteverfahren
Das Halbeinkünfteverfahren wurde mit dem seit 1.1.2002 geltenden Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz eingeführt. Vorher konnten die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer (KöSt) vom Anleger auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden. Mit dem Halbeinkünfteverfahren ist dies nicht mehr möglich. Die KöSt wird definitiv abgeführt und kann nicht zurückerstattet werden. Als Ausgleich dafür muss der private Anleger diese Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren in seiner Einkommensteuererklärung nur noch zur Hälfte versteuern. Aber: Dementsprechend werden auch Werbungskosten nur noch zur Hälfte anerkannt.

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