Der Haushaltsfreibetrag ist eine besondere Vergünstigung für Alleinstehende mit Kindern (ledige, geschiedene und verwitwete Elternteile). In den Jahren 2002 und 2003 beträgt der Haushaltsfreibetrag 2.340 Euro.
Ab 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ersetzt. Er beträgt jährlich 1.308 Euro. Den Entlastungsbetrag erhalten allein stehende Alleinerziehende, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das sie Kindergeld oder die
Freibeträge für Kinder erhalten. Bei der
Lohnsteuer wird der
Freibetrag durch die Eintragung der Lohnsteuerklasse II auf der Steuerkarte berücksichtigt.
Der neuer Steuerentlastungsbetrag berücksichtigt den haushaltsbedingten Mehraufwand, den echte Alleinerziehende gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammen leben. Gemäß dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand dauerhaft steuerlich berücksichtigt. Zugleich werden mit dem neuen Steuerfreibetrag die Belastungen weitgehend ausgeglichen, die dieser Gruppe durch den Wegfall des ehemaligen Haushaltsfreibetrags entstehen, der auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von November 1998 zurückgeht.