Für das private Ereignis der Heirat sieht das EStG eine Steuerbefreiung vor, wenn der
Arbeitgeber anlässlich einer Eheschließung einmalige oder laufende Zuwendungen in Geld oder Geldwert leistet. Die Heiratsbeihilfe beträgt 315 Euro(bis Ende 2003: 358 Euro).
Steht der
Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern in einem Anstellungsverhältnis, so kann er den
Freibetrag mehrfach beziehen.