Herstellungskosten sind Kosten, die einem Unternehmer für die vollständige oder teilweise eigene Herstellung eines Wirtschaftsgutes entstanden sind. Sie sind Bewertungsmaßstab für die Berechung der
Abschreibung. Zu den Herstellungskosten gehören: Materialkosten, Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten, der angemessene Teil der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und der Wertverzehr des Anlagevermögens, der auf die Fertigung entfällt.