Steuerlexikon

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Kleinbetragsrechnungen
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 100 € nicht übersteigt. Bei diesen müssen die umfangreichen Angaben, die im Umsatzsteuerrecht gefordert werden, nicht enthalten. Vielmehr genügen folgende Angaben: Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und der Steuersatz für die Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung. Seit dem 1.1.2004 muss auch das Ausstellungsdatum der Rechnung angegeben werden.
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