Steuerlexikon

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Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die von einem Unternehmen entsprechend dem geschaffenen Mehrwert an die Steuerbehörden abzuführen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort Mehrwertsteuer jedoch in erster Linie die vom privaten Endkunden gezahlte Umsatzsteuer. Die vom Unternehmen abzuführende Mehrwertsteuer hat jedoch nicht den Umsatz als Bemessungsgrundlage, sondern die Wertschöpfung. Ein Unternehmen führt Mehrwertsteuer entsprechend der Höhe seines Wertschöpfungsanteils am Endpreis eine Produktes an das Finanzamt ab, da es von der den Kunden berechneten Umsatzsteuer die gezahlte Vorsteuer abzieht. Vorsteuer ist die im Preis der bezogenen Vorleistungen enthaltene Umsatzsteuer. Im Ergebnis führt somit jede Stufe der Wertschöpfungskette nur den Anteil der Umsatzsteuer ab, der seinem Anteil an der Wertschöpfung - dem Mehrwert - entspricht. Mit der kumulierten Mehrwertsteuer wirtschaftlich belastet wird der private Endkunde, der keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Allerdings setzt dies voraus, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuer ohne Absatzverlust voll überwälzen können, was nicht unter allen Umständen wirklich gelingt. Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, den Endverbraucher zu belasten. Für Unternehmen, soweit sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist sie kostenneutral.
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