Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung. Nebenbeschäftigung ist jede nicht zu einem Hauptamt oder einem Nebenamt gehörende Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentliches Dienstes. Sie wird auch nebenberufliche Tätigkeit genannt.
Ist die ausgeübte Tätigkeit nicht selbstständig, so liegt
Arbeitslohn in Form von
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Ist die ausgeübte Nebentätigkeit dagegen selbständig ausgeübt, wird der Gewinn bei den Einkünften aus
Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erfasst.
Besteht die Nebentätigkeit aus der Betätigung als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Pfleger alter, kranker oder behinderter Menschen und als Künstler zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Institutionen, so können jährlich 1.848 Euro steuerfrei bezogen werden, bzw. beim entsprechenden Nachweis Ausgaben geltend gemacht werden.