Steuerlexikon

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Pensionszusage
Bei der Pensionszusage erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Versprechen, ihm bei Berufsunfähigkeit und/oder im Alter (im Todesfall den Hinterbliebenen) Versorgungsleistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist selbst Träger der Versorgung. Für den Verzicht auf Gehaltsbestandteile/Sonderzahlungen erhält Ihr Arbeitnehmer eine wertgleiche Pensionszusage. Die zugesagten betrieblichen Versorgungsleistungen verbleiben beim Arbeitgeber (Pensionsrückstellungen).
Objektverbrauch
Oder-Konto
Öko-Zulage
Opfergrenze
Parteispende
Pauschbeträge
Pendlerpauschale
Pensionsfonds
Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Personalrabatte
Pflegekind
Pflegepauschbetrag
Policendarlehen
Private Veräußerungsgeschäfte
Privatvermögen
Progression, kalte
Progressionsvorbehalt
Quellensteuer
Rabattfreibetrag
Realsplitting
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechtsmittel
Reisekosten
Rente
Repräsentationsaufwand
Rückstellungen
Ruhegeld
Rürup-Rente
Sachbezüge
Sachspenden
Säumniszuschlag
 
 
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