Bei der Pensionszusage erteilt der
Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer das Versprechen, ihm bei Berufsunfähigkeit und/oder im Alter (im Todesfall den Hinterbliebenen) Versorgungsleistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist selbst Träger der Versorgung. Für den Verzicht auf Gehaltsbestandteile/Sonderzahlungen erhält Ihr Arbeitnehmer eine wertgleiche Pensionszusage. Die zugesagten betrieblichen Versorgungsleistungen verbleiben beim Arbeitgeber (Pensionsrückstellungen).